Kaskoschaden
Schadensregulierung nach einem Kasko-Schaden
Im Falle eines Einbruchs in Ihr Fahrzeug, eines Fahrzeugdiebstahls oder Feuer- oder Sturmschadens reguliert Ihre Teilkaskoversicherung den Schaden, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls oder einer sonstigen Beschädigung Ihres Fahrzeugs kommt Ihre Vollkaskoversicherung für den Schaden auf.
In diesen Fällen hat die Versicherung, gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen ein Weisungsrecht. Das heisst: Die Versicherung wird einen Sachverständigen bestimmen, der die Höhe des Schadens bestimmt. Im Ausnahmefälle ist die Versicherung – nach Vereinbarung – auch bereit einen freien Sachverständigen zu akzeptieren.
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Kaskoversicherung.
Bei Meinungsverschiedenheiten über dei Schadenshöhe im Kaskoschadenfall könenn Sie ein Sachverständigenverfahren nach A.2.6 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung einleiten.